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Allgemeines zur Rollstuhlversorgung

Werden Elektrorollstühle von der Krankenkasse bezuschusst?

Wie komme ich an einen neuen Rollstuhl? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wer sind meine Ansprechpartner?

Auf dieser Seite beantworten wir Dir besonders häufige Fragen zur Rollstuhlversorgung, zur Bezuschussung durch die Krankenkasse und geben Dir Tipps für Deinen Weg zum optimalen Rollstuhl.

Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse

Der Rollstuhl - ein eingetragenes Hilfsmittel

Rollstühle sind sogenannte medizinische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung. Der Rollstuhl kann dabei zur Überbrückung einer bestimmten Krankheitssituation (z.B. nach einem Schlaganfall), bei Altersschwäche, bei progressiven Krankheitsbildern oder als dauerhafte Unterstützungslösung für den Alltag verordnet werden. 

Hier beantworten wir dir wichtige Fragen zum Thema Hilfsmittelversorgung und der ärztlichen Verordnung.

Ausschlaggebend für die Bewilligung einer individuellen Hilfsmittelversorgung ist vor allem die Ermittlung des jeweiligen Bedarfs. Auch die Fähigkeit zur Nutzung des Hilfsmittels und die zu erwartende ärztliche Prognose, um ein ganz bestimmtes Behandlungsziel zu erreichen, spielen eine Rolle.
So hast Du ggf. Anspruch auf einen Rolli, wenn Du unter temporären Einschränkungen der Mobilität leidest, wie beispielsweise nach einer Beinfraktur. Aber auch zur Mobilisierung nach einer schweren Operation, oder auch zur langfristigen Versorgung bei Querschnitt-Verletzungen, werden Rollstühle eingesetzt. Weitere Gründe für einen Bedarf können Altersschwäche oder progressive Krankheitsbilder wie MS oder Muskeldystrophien sein.

Bei bestimmten medizinischen Indikationen kann ein Rollstuhl von einem Facharzt zum sog. Behinderungsausgleich (SGB 5) "verschrieben" werden. Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend für den Erwerb notwendig, ist in der Regel allerdings sinnvoll. Dein behandelnder Arzt wird Dir immer dann einen manuellen oder elektrischen Rollstuhl verschreiben, wenn es medizinisch notwendig ist.

Je nach Krankheitsbild und körperlicher Einschränkung kommen bei der Versorgung unterschiedliche Rollstuhlarten zum Einsatz. Die unterschiedlichen Rollstuhlarten und Modelle stellen wir Dir hier im Ratgeber im Bereich "Der richtige Rollstuhl" vor.

Die Kostenträger im Überblick
Versorgungsgrund Zuständiger Kostenträger
Hilfsmittel im Alltag Krankenkassen (GKV/PKV)
Technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz Rentenversicherung, Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften
Unfall Versicherungen
Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse

Welche Kosten kommen bei der Versorgung auf mich zu? Was zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für einen manuellen oder elektrischen Rollstuhl sind je nach Versorgungslösung und Ausstattung unterschiedlich hoch. Sie können zwischen wenigen hundert Euro für eine Standardversorgung und mehreren tausend Euro für eine Elektrorollstuhl-Versorgung liegen. Bei einem Elektrorollstuhl zum Beispiel liegt die Bandbreite beim Preis zwischen 5.000 € und 35.000 €. Der Preis ist immer abhängig von der Art der Behinderung und den individuellen Bedürfnissen des Menschen.

Was kostet ein Elektrorollstuhl auf Rezept?

Für einen auf Rezept verschriebenen Elektrorollstuhl musst Du im Idealfall lediglich 10 Euro Zuzahlung leisten. Denn sowohl manuelle als auch elektrische Rollstühle gehören zu den sogenannten medizinischen Hilfsmitteln und werden von Krankenkassen bezuschusst. 

Wichtig: Für die Bezuschussung eines Elektrorollstuhls muss eine schriftliche, medizinische Begründung vorliegen. In dieser muss ein Arzt belegen, dass ein manueller Rollstuhl für Deinen Bedarf nicht ausreicht. Weitere Details zum Thema Kostenerstattung und wichtige Voraussetzungen für eine Bewilligung erhältst Du in den folgenden FAQs. 

Welchen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für einen Elektrorollstuhl werden von Krankenkassen (den sog. Kostenträgern) übernommen, wenn 

  • der Arzt die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel festgestellt hat und ein Rezept mit Hilfsmittelnummer ausstellt und 
  • das entsprechende Modell vom Kostenträger genehmigt wird. 

Werden beide Bedingungen erfüllt und Deinem Anspruch damit zugestimmt, musst Du, wie in der Apotheke, lediglich maximal 10,- Euro Zuzahlung für das Hilfsmittel leisten. Eventuell gibt es Sonder- oder Zusatzausstattungen am ausgewählten Rollstuhlmodell, die nicht vom Kostenträger übernommen werden. Diese Kosten müsstest Du dann gegebenenfalls selbst tragen.

Wann genehmigt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl?

Für die Genehmigung und finanzielle Unterstützung muss eine medizinisch belegte Begründung vorliegen, warum ein manueller Rollstuhl für Deinen Bedarf bzw. den Grad Deiner Behinderung nicht ausreicht. Dein Arzt beantwortet die Fragen, stellt die Notwendigkeit fest und vermerkt den Sachverhalt auf dem Rezept. Je detaillierter und konkreter die Angaben zur benötigten Rollstuhlversorgung sind, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Krankenkasse den Elektrorollstuhl bezuschusst. Denn bei der Bezuschussung von Elektrorollstühlen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Grundsätzlich ist eine Kostenunterstützung bei elektrischen Rollstühlen möglich. 

Wichtig ist, dass Modell des E-Rollstuhls über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Für Krankenkassen ist diese Nummer ein Qualitätsmerkmal und Voraussetzung für eine Förderung. Alle PARAVAN Elektrorollstühle verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Eine Übersicht über unsere Modelle erhältst Du auf der Seite Elektrorollstühle

Der Weg von der Diagnose zum Rollstuhl

So beantragst Du Deinen Elektrorollstuhl bei der Krankenkasse:

1. Medizinische Indikation
Ein Fachmediziner stellt die medizinische Indikation fest und verordnet zum Behinderungsausgleich einen entsprechenden Rollstuhl. Ein Rezept wird ausgestellt.

2. Das Rezept
Der Facharzt stellt ein Rezept mit der entsprechenden Hilfsmittelnummer aus (HMV-Nummer, z.B. 18.99.06.XXXX).

3. Kontakt zu Anbietern
Mit der Verordnung kannst Du jetzt Kontakt mit dem Fachhandel (Sanitätshaus) oder Rollstuhlhersteller aufnehmen. Die Fachberater im Sanitätshaus informieren Dich darüber, welches Modell für Dich und Deine Bedürfnisse aufgrund der Hilfsmittelnummer in Frage kommt.

4. Die Fachberatung
Individuelle Fachberatung durch den Hilfsmittelberater im Sanitätshaus mit Aufnahme der Körpermaße des Patienten.

5. Der Kostenvoranschlag (KVA)
Gemeinsam mit dem Rollstuhlhersteller wird Dein Fachberater einen Kostenvoranschlag für das ausgewählte Modell ausarbeiten (KVA). Anschließend reichst Du den KVA bei der zuständigen Anlaufstelle Deiner Krankenkasse bzw. Deines Kostenträgers ein.

6. Genehmigung durch den Kostenträger
Ist der KVA bei Deinem Kostenträger bzw. Deiner Krankenkasse eingegangen, beginnt die Einzelfallprüfung. Liegen alle entsprechenden Unterlagen und Begründungen vor, steht einer Genehmigung durch den Kostenträger nichts mehr im Wege. Du erhältst als Rückmeldung einen positiven Versorgungsbescheid.

7. Rollstuhlproduktion und Auslieferung
Hat der Kostenträger Deinen elektrischen Rollstuhl genehmigt, kann die Produktion des Rollstuhl-Modells beim Hersteller beginnen. Grundlage dafür sind die Daten und Maße, die der Fachberater im Beratungsgespräch mit Dir aufgenommen hat. Ist der Rollstuhl fertig, wird er anschließend noch individuell auf Deine Bedürfnisse angepasst.

Elektrorollstuhl beantragen

Leider nein. Nicht alle Krankenkassen bzw. Leistungsträger übernehmen die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl. Warum das so ist? Krankenkassen haben unterschiedliche Anforderungen an medizinische Diagnosen oder interpretieren die Angaben auf Deinem Rezept unterschiedlich. So kann es bei ein und derselben Diagnose sein, dass eine Krankenkasse den Elektrorollstuhl bezuschusst und eine andere den Antrag ablehnt.

Wird die Kostenübernahme Deines Elektrorollstuhls vom Leistungsträger (z. B. Deiner Krankenkasse) abgelehnt, wird in der Regel der medizinische Dienst eingeschaltet. Dieser überprüft die Notwendigkeit der Verordnung und den Grad der Behinderung noch einmal.

Du hast noch weitere Fragen rund um das Thema Rollstuhlversorgung und der Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse? Wir stehen Dir jederzeit gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner finden
Rollstuhlberatung bundesweit

Fon: +49 (0)7388 9995 612
Fax: +49 (0)7388 9995 999


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