Was kostet ein Elektrorollstuhl auf Rezept?
Für einen auf Rezept verschriebenen Elektrorollstuhl musst Du im Idealfall lediglich 10 Euro Zuzahlung leisten. Denn sowohl manuelle als auch elektrische Rollstühle gehören zu den sogenannten medizinischen Hilfsmitteln und werden von Krankenkassen bezuschusst.
Wichtig: Für die Bezuschussung eines Elektrorollstuhls muss eine schriftliche, medizinische Begründung vorliegen. In dieser muss ein Arzt belegen, dass ein manueller Rollstuhl für Deinen Bedarf nicht ausreicht. Weitere Details zum Thema Kostenerstattung und wichtige Voraussetzungen für eine Bewilligung erhältst Du in den folgenden FAQ.
Welchen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse?
Die Kosten für einen Elektrorollstuhl werden von Krankenkassen (den sog. Kostenträgern) übernommen, wenn
- der Arzt die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel festgestellt hat und ein Rezept mit Hilfsmittelnummer ausstellt und
- das entsprechende Modell vom Kostenträger genehmigt wird.
Werden beide Bedingungen erfüllt und Deinem Anspruch damit zugestimmt, musst Du, wie in der Apotheke, lediglich maximal 10,- Euro Zuzahlung für das Hilfsmittel leisten. Eventuell gibt es Sonder- oder Zusatzausstattungen am ausgewählten Rollstuhlmodell, die nicht vom Kostenträger übernommen werden. Diese Kosten müsstest Du dann gegebenenfalls selbst tragen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Damit Dein Elektrorollstuhl von Deinem Kostenträger genehmigt und bezusschusst wird, muss eine medizinisch belegte Begründung vorliegen, warum ein manueller Rollstuhl für Deinen Bedarf bzw. den Grad Deiner Behinderung nicht ausreicht. Dein Arzt beantwortet die Fragen, stellt die Notwendigkeit fest und vermerkt den Sachverhalt auf dem Rezept. Je detaillierter und konkreter die Angaben zur benötigten Rollstuhlversorgung sind, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Krankenkasse den Elektrorollstuhl bezuschusst. Denn bei der Bezuschussung bzw. Kostenübernahme von Elektrorollstühlen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen.
Wichtig ist, dass das Modell des E-Rollstuhls über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Für Krankenkassen ist diese Nummer ein Qualitätsmerkmal und Voraussetzung für eine Förderung. Alle PARAVAN Elektrorollstühle verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Eine Übersicht über unsere Modelle erhältst Du auf der Seite Elektrorollstühle.