Auch bei der Bezuschussung von Elektrorollstühlen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Grundsätzlich ist eine Kostenunterstützung bei elektrischen Rollstühlen möglich.
Für die finanzielle Unterstützung muss eine medizinisch belegte Begründung vorliegen, warum ein manueller Rollstuhl für Deinen Bedarf bzw. den Grad Deiner Behinderung nicht ausreicht. Dein Arzt beantwortet die Fragen und vermerkt den Sachverhalt auf dem Rezept. Je detaillierter und konkreter die Angaben zur benötigten Rollstuhlversorgung sind, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Krankenkasse den Elektrorollstuhl bezuschusst.
Wichtig ist, dass der ausgewählte E-Rollstuhl über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Für Krankenkassen ist diese Nummer ein Qualitätsmerkmal und Voraussetzung für eine Förderung. Alle PARAVAN Elektrorollstühle verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Eine Übersicht über unsere Modelle erhältst Du auf der Seite Elektrorollstühle.