Das PARAVAN Touch System
Bediene die sekundären Fahrzeugfunktionen bequem mit einem Tap auf dem Touchscreen. Bis zu 100 verschiedener Funktionen sind so für Dich steuerbar:
- Auch per Smartphone-App
- Modernes 7 Zoll Touchdisplay
- Multifunktional
Lenkhilfen sind am Lenkrad angebrachte Aufsätze wie ein Lenkradknauf, ein Dreizack, ein Mini-Lenkrad oder eine Lenkradgabel. Sie vereinfachen Menschen mit (altersbedingten) körperlichen Einschränkungen den Lenkvorgang. Abgestimmt auf Deine Anforderungen und Wünsche, erleichtern sie Dir das Bedienen und Steuern Deines Fahrzeugs. Ob kleiner unscheinbarer Helfer oder multifunktionaler Lenkradknauf: mit Paravan steuerst Du sicher und bequem durch den Straßenverkehr.
Für wen sind Lenkhilfen geeignet?
Sie eignen sich für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die ihr Fahrzeug ohne Unterstützung nicht selbst steuern bzw. lenken könnten. Nach Amputationen, Muskelerkrankungen oder Unfällen sind die Finger-, Hand- und Armfunktionen oft eingeschränkt. Lenkhilfen gleichen diese Defizite aus und erleichtern die Lenkung eines Pkws oder Lkws.
Die PARAVAN Lenkhilfen sind in der Regel in fast jedem Auto oder Lkw nachrüstbar. Besonders ein Lenkradknauf, Dreizack oder eine Drehgabel sind einfach und schnell am Lenkrad anzubringen. Sind speziellere Lösungen wie der Einbau einer Fußlenkung erforderlich, ist dies meist mit etwas größeren Umbauten am Pkw oder Lkw verbunden.
PARAVAN Fahrhilfen zur Steuerung von sekundären Fahrzeugfunktionen
Mit dem Touch System sowie der Sprachsteuerung Voice Control bietet Paravan effiziente und bedienerfreundliche Lösungen zur Ansteuerung von bis zu 100 sekundären Fahrzeugfunktionen (Blinker, Kassettenlift, Scheibenwischer etc.). Über eine speziell entwickelte App lassen sich wichtige Funktionen, wie Türöffnung oder Liftbedienung, außerhalb des Fahrzeugs mit dem Smartphone oder einem Tablet bedienen. Ein System für alle Sekundärfunktionen mit einfachster Handhabung bei zahlreichen Krankheitsbildern.
Die Nutzung von Lenkhilfen im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland nur für Menschen mit Behinderung zulässig. Die Voraussetzung: eine entsprechende Genehmigung durch den TÜV oder die DEKRA und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Teilen sich Menschen mit und ohne Behinderung ein Fahrzeug, muss die Lenkhilfe abnehmbar sein.
Darüber hinaus sind sie zum leichteren Rangieren oftmals in vielen Arbeitsfahrzeugen wie Traktoren und Arbeitsmaschinen (wie Staplern) im Einsatz, allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern ausschließlich auf Privat- und Betriebsgeländen.
Jede Änderung, die an der Lenkung eines Fahrzeugs vorgenommen wird, muss anschließend vom TÜV oder der DEKRA abgenommen werden, um die Verkehrssicherheit zu bescheinigen. Anschließend muss die Anbringung einer Lenkhilfe wie eines Lenkradknaufs bzw. Drehknopfs von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ja. Für Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Pkw-Lenkhilfe durch Kostenträger-Zuschüsse. In diesem Fall erfolgt die Orientierung an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
Sobald ein Fahrzeug von Personen mit und ohne Behinderung gemeinsam genutzt wird, muss die Lenkhilfe abnehmbar oder zumindest wegklappbar sein. Wird ein Auto nur von einer Person mit körperlicher Einschränkung genutzt, ist dies theoretisch nicht erforderlich.