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Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung

Wenn Du ein behindertengerechtes Auto kaufen, ein Fahrzeug umbauen oder einen Führerschein machen möchtest, kannst Du Kraftfahrzeughilfe beantragen und finanzielle Zuschüsse erhalten. Zudem gibt es für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich von der Kfz-Steuer ganz oder teilweise befreien zu lassen.  Nachfolgend haben wir für Dich die wichtigsten Informationen zur Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte, Kfz-Steuer-Ermäßigungen, Antragstellungen sowie Leistungsträgern zusammengestellt.
 

Informationen zur kostenübernahme der behindertengerechten  Fahrzeugumbauten oder Elektrorollstühlen

Da ich einen Arbeitsplatz in Aussicht habe, habe ich einen Zuschuss bei der Anschaffung eines behindertengerechten Autos von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Renate, 48 Jahre

Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte

Du hast eine Behinderung oder wirst wahrscheinlich bald gehandicapt sein (zum Beispiel, weil Du an einer chronischen Krankheit leidest)? Dann kannst du die sog. Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe (über Kostenträger) beantragen. Finanzielle Zuschüsse können dann für den Autokauf, den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder einen neuen Führerschein gewährt werden. Durch die Kfz-Hilfe soll sichergestellt werden, dass Du auch mit einer Behinderung Deine Arbeits- oder Ausbildungsstätte erreichen kannst – und das möglichst unabhängig von fremder Hilfe. 

Was wird durch die Kraftfahrzeughilfe bezuschusst?

In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird genau festgelegt, welche Leistungen bezuschusst oder vollständig übernommen werden. Eine Antragstellung für Menschen mit Behinderung auf Kfz-Hilfe ist möglich in Verbindung mit dem 

  • Kauf eines Pkws (Neu- oder Gebrauchtwagen)
  • behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs
  • Erwerb eines Führerscheins
     

Wer hat Anspruch auf die Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte?

Folgende Voraussetzungen musst Du erfüllen, um Anspruch auf die Kfz-Hilfe zu haben: 

  1. Es muss eine dauerhafte Schwerbehinderung nach Vorgaben z.B. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) o.ä. vorliegen.
  2. Du musst dazu in der Lage sein, dass Auto selbst zu führen. Alternativ kann auch eine andere Person / ein Fahrer das Auto für Dich fahren.
  3. Erwerbstätigkeit: die sollte voll oder zumindest teilweise ausgeübt werden. Aber auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz sind förderfähig.
  4. Du musst nachweisen, dass Du das Auto dauerhaft nutzt, vor allem zum Erreichen Deiner Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. 
    Hinweis: Arbeitest Du von Zuhause, ist eine Förderungen dennoch möglich. Aber nur, wenn Du ein Auto für die Lieferung oder das Abholen von Waren oder regelmäßige Fahrten zum Arbeitgeber benötigst. Auch Eltern eines behinderten Kindes können einen Anspruch auf Kraftfahrzeugförderung geltend machen.
  5. Den Antrag musst Du beim zuständigen Leistungsträger stellen, der dann verpflichtet ist, Deinen Antrag innerhalb von zwei Wochen auf Zuständigkeit zu prüfen.

Hinweis: Das heißt im Umkehrschluss, dass nicht berufstätige Personen nicht durch die Kfz-Hilfe gefördert werden können. In Einzelfällen können aber auch z. B. Rentner, Familien mit behinderten Kindern, erwerbsunfähige Personen, Zuschüsse über die Sozialhilfe beantragen, wenn es ihre wirtschaftliche Lage erfordert. Hier geht es dann um die Förderung der Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben. 

Welcher Leistungsträger ist für eine Kfz-Förderung für mich zuständig?

Beim Kauf eines behindertengerechten Fahrzeugs sind je nach Deiner persönlichen Situation unterschiedliche Leistungsträger zuständig. Dies kann zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder das Integrationsamt sein.

Dein Status Dein Leistungsträger
Schüler/in oder Student/in Integrationsamt
Auszubildende Bundesagentur für Arbeit
Arbeiter und Angestellte mit weniger als 15 Jahren im Berufsleben Bundesagentur für Arbeit
Arbeiter und Angestellte mit mehr als 15 Jahren im Berufsleben Deutsche Rentenversicherung Bund
Beamte und Selbständige Integrationsamt
Arbeitslose mit Arbeitsplatzaussicht Bundesagentur für Arbeit/Integrationsamt
Personen mit Arbeits- oder Wegeunfall Berufsgenossenschaften
Soldaten und Kriegsversehrte Integrationsamt/Versorgungsamt
Beschäftigte mit Teilerwerbsminderungsrente Deutsche Rentenversicherung Bund
Eltern mit behinderten Kind Eingliederungshilfe / Sozialamt
Rentner Sozialamt (in Einzelfällen)

Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte: so hoch sind die Zuschüsse

Wie bei den meisten staatlichen Förderungen ist auch die finanzielle Unterstützung durch die Kfz-Hilfe abhängig von den der Höhe der förderfähigen Kosten und Deinem Einkommen. 

Wichtig: Erst nachdem die Kostenzusage durch den Leistungsträger erteilt ist, hast du auch einen Anspruch auf die Zuschüsse. Deshalb solltest du unbedingt erst nach dieser Zusage mit dem Führerschein beginnen oder ein behindertengerechtes Auto kaufen oder umbauen lassen. Wir beraten Dich hierzu von Beginn an, um eine strukturierte Antragsstellung sicherzustellen.

Beste Beratung bei der Paravan GmbH

Kauf eines behindertengerechten Autos: Höhe der Förderung

Die maximale Förderung beim Kauf eines Neuwagens beträgt in der Regel bis zu 22.000 Euro und ist abhängig vom Einkommen (Nettoarbeitsentgelt, Nettoarbeitseinkommen und vergleichbare Entgeltersatzleistungen). Bei besonders schweren und individuellen Beeinträchtigungen kann dieser Betrag in Einzelfällen auch aufgestockt werden. Wichtig: notwendige Umbauten am Kraftfahrzeug sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese werden separat beantragt und gefördert.  

Kfz-Hilfe für Gebrauchtwagen  
Förderfähig durch die Kraftfahrzeughilfe sind auch Gebrauchtwagen, es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Kauf eines Neuwagens. Einzige Voraussetzung: der Verkehrswert des gebrauchten Autos muss noch mindestens 50% des damaligen Preises für den Neuwagen betragen. Sollten Reparaturen oder der Einbau von Zusatzausstattung nötig sein, werden diese in der Regel vollständig übernommen.

Zuschüsse für Deinen behindertengerechten Führerschein

Auch zum Führerschein kannst Du einen Zuschuss beantragen. Die Höhe dieser finanziellen Förderung richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers.   

Nettoeinkommen Förderung
bis 1.320 € volle Kostenübernahme
bis 1.810 € 2/3 Kostenübernahme
bis 2.470 € 1/3 Kostenübernahme

Benötigst Du zum Erwerb eines behindertengerechten Führerscheins Untersuchungen zur Prüfung Deiner Fahreignung oder entstehen extra Kosten für Eintragungen in Deine Fahrerlaubnis, dann bekommst Du die Kosten dafür vollständig erstattet. 

Viele weitere Infos zur barrierefreien Fahrausbildung, den Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis und eine ganze Reihe von Tipps für Deinen Weg zum Führerschein erhältst du auf der Seite "Das PARAVAN Fahrschulangebot". 

Häufige Fragen zur Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte

Deinen Kraftfahrzeughilfe-Antrag stellst Du bei Deinem zuständigen Leistungsträger. Je nachdem, in welcher persönlichen Situation Du Dich befindets, kann das beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt oder das Sozialamt sein. 
Bitte beachte, dass Du erst Anspruch auf Zuschüsse hast, wenn Dein Antrag auf Kraftfahrzeughilfe bewilligt wurde. Du solltest also davor keinesfalls mit einem Führerschein beginnen oder ein behindertengerechtes Auto kaufen oder umbauen. 

Nein, Zuschüsse im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe erhältst Du von anderen Leistungsträgern. Je nach persönlicher Situation, kann das die Deutsche Rentenversicherung, das Integrations- oder Sozialamt oder die Bundesagentur für Arbeit sein. Bei diesen Kostenträgern stellst Du dann auch Deinen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe. 

Einige Autohersteller gewähren direkt Rabatte für Schwerbehinderte beim Kauf eines Autos. Darüber hinaus hast Du in Deutschland die Möglichkeit, einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe zu stellen. Wird diesem stattgegeben, erhältst Du Zuschüsse u.a. für den Kauf oder den Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs.  

Nur in Ausnahmefällen, wenn es Deine wirtschaftliche Situation erfordert, erhältst Du durch Dein zuständiges Sozialamt Zuschüsse für den Kauf oder Umbau Deines Fahrzeugs. Die Förderungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte sind aktuell Menschen vorbehalten, die sich in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden.  

Leider nein. Die Förderungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe für Schwerbehinderte sind aktuell Menschen vorbehalten, die sich in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden. In Ausnahmefällen, und immer abhängig von Deiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation, kannst Du aber Zuschüsse bei Deinem für Dich zuständigen Sozialamt beantragen. 

Kfz-Steuerbefreiung oder -vergünstigung für Menschen mit Behinderung

Je nach Grad der Behinderung (GdB) hast Du einen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und kannst Fahrtkosten in deiner Steuererklärung absetzen. Dies gilt jedoch nur für ein Fahrzeug. Eltern, die ein Auto auf ein behindertes, minderjähriges Kind zugelassen haben, können ebenfalls eine Steuervergünstigung laut Einkommensteuergesetzt (EStG) beantragen. 

Kfz-Steuerermäßigung

Menschen mit orangefarbenem Ausweis ohne Vermerk oder mit dem Zeichen "G" (gehbehindert) zahlen nur die Hälfte der Kfz-Steuer. Allerdings wird die Steuerbefreiung nur gewährt, wenn Du auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichtest.

  • Du hast eine Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr).
  • Du bist in Deiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
  • Du verzichtest auf die unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Die Fahrzeugzulassung erfolgt auf die Person mit der Schwerbehinderung.

     

Vollständige Kfz-Steuerbefreiung

Menschen, die als schwerbehindert gelten und einen orangenen Ausweis mit dem Vermerk "H" (Hilflos), "BI" (Blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, werden zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit.  

  • Es liegt eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 oder mehr) vor.
  • Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) und/oder hilflos (H).
  • Die Fahrzeugzulassung erfolgt auf die Person mit der Schwerbehinderung. 

Häufige Fragen rund um die Kfz-Steuer für Menschen mit Behinderung

„In einem angemessenen Rahmen“ (bis max. 3000 km im Jahr) können Menschen mit Behinderung Fahrtkosten auch für Privatfahrten von der Steuer absetzen. Das können beispielsweise Autofahrten zum Einkaufen oder für Behördengänge sein. Diese Steuererleichterungen kannst Du für Deine Aufwendungen zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Jedoch können nicht alle Fahrten, sondern nur die zwingend notwendigen, von der Steuer abgesetzt werden. Ausgeschlossen sind somit bspw. Fahrten in den Urlaub, in Freizeitparks etc. 

Für die Fahrten kannst Du alle Verkehrsmittel wie Dein Auto, ein Taxi, den Bus oder die Bahn nutzen. Das Finanzamt errechnet dann die Vergütung anhand von Kilometerpauschalen oder Ticketpreisen. Unvermeidbare Privatfahrten werden mit 30 Cent pro Kilometer als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung aufgenommen.

Um die Steuervergünstigungen geltend zu machen, musst Du laut EStG einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen GdB von 70 plus Merkzeichen „G“ nachweisen. Während in früheren Jahren Nachweise für einzelne Fahrten erbracht werden mussten, können seit der Steuererklärung 2021 900 Euro als Pauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrtkosten abgesetzt werden. 

Ergänzen bei Dir Merkmale wie erheblich gehbehindert (G“), außergewöhnlich gehbehindert „aG“, hilflos („H“) oder blind („Bl“) Deinen GdB, kannst du neben den unvermeidbaren Privatfahrten auch weitere Fahrten bis zu 15.000km im Jahr in Deiner Steuererklärung laut EStG als Aufwendungen angeben. Zum Beispiel für Besuche bei Freunden oder Verwandten, Fahrten in den Urlaub oder zu Freizeitaktivitäten. Seit 2021 kannst Du gemäß EStG dafür einen Pauschbetrag in Höhe von 4.500 Euro im Jahr und zusätzlich krankheitsbedingte Fahrten geltend machen.

Mit einer Schwerbehinderung GdB 50 oder mehr zahlst Du in der Regel nur die Hälfte der Kfz-Steuer. Vorausgesetzt, Du hast einen orangefarbenen Ausweis ohne Vermerk oder mit dem Zeichen "G" (gehbehindert) oder "GI" (gehörlos). Allerdings wird die Steuerbefreiung nur gewährt, wenn Du auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichtest.

Ab einem Schwerbehindertengrad von GdB 50 ohne Merkzeichen zahlst Du in der Regel nur die Hälfte der Kfz-Steuer. Dies gilt auch für einen orangefarbenen Ausweis mit den Merkzeichen "G" (gehbehindert) oder "Gl" (gehörlos). Wenn Du als schwerbehindert giltst und zusätzlich in Deinem orangenen Ausweis ein Merkzeichen  "H" (Hilflos), "BI" (Blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) hast, wirst Du zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit.

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