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Der Weg zum eigenen behindertengerechten Fahrzeug

Kfz-Förderung für Menschen mit Behinderung.

Du denkst über den Kauf eines behindertengerechten Autos nach oder willst Dein Fahrzeug entsprechend umbauen? Dann informiere Dich hier über mögliche Zuschüsse, die Dich beim Kauf oder einem behindertengerechten Umbau finanziell entlasten. 

Wir helfen Dir und begleiten Dich gerne auf Deinem Weg zur Mobilität. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zu Zuschüssen, Kostenträgern, Rabatten und steuerlichen Vergünstigen zusammengestellt. 
 

Informationen zur kostenübernahme der behindertengerechten  Fahrzeugumbauten oder Elektrorollstühlen

Da ich einen Arbeitsplatz in Aussicht habe, habe ich einen Zuschuss bei der Anschaffung eines behindertengerechten Autos von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Renate, 48 Jahre

Welche Zuschüsse können für ein behindertengerechtes Fahrzeug beantragt werden?

In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-Hilfe) wird genau festgelegt, welche Leistungen bezuschusst oder vollständig übernommen werden. Eine Antragstellung für Menschen mit Behinderung ist möglich in Verbindung mit dem:

  • Kauf eines Pkws (Neu- oder Gebrauchtwagen)
  • behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs
  • Erwerb eines Führerscheins

Wer hat Anspruch auf die Förderung durch die Kraftfahrzeughilfe?

Folgende Voraussetzungen musst Du erfüllen, um die Kfz-Hilfe beantragen zu können:

  • Es muss eine dauerhafte Schwerbehinderung nach Vorgaben z.B. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) o.ä. vorliegen. 
  • Du musst dazu in der Lage sein, dass Auto selbst zu führen. Alternativ kann auch eine andere Person / ein Fahrer das Auto für Dich fahren.
  • Erwerbstätigkeit: die sollte voll oder zumindest teilweise ausgeübt werden. Aber auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz sind förderfähig.
  • Du musst nachweisen, dass Du das Auto dauerhaft nutzt, vor allem zum Erreichen Deiner Ausbildungs- oder Arbeitsstelle.
    Hinweis: Arbeitest Du von Zuhause, ist eine Förderungen dennoch möglich. Aber nur, wenn Du ein Auto für die Lieferung oder das Abholen von Waren oder regelmäßige Fahrten zum Arbeitgeber benötigst.
  • Auch Eltern eines behinderten Kindes können einen Anspruch auf Kraftfahrzeugförderung geltend machen.

Den Antrag musst Du beim zuständigen Leistungsträger stellen, der dann verpflichtet ist, Deinen Antrag innerhalb von zwei Wochen auf Zuständigkeit zu prüfen.

Welcher Leistungsträger ist für eine Kfz-Förderung für mich zuständig?

Bei der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs sind je nach Deiner persönlichen Situation unterschiedliche Leistungsträger zuständig. Dies kann zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder das Integrationsamt sein. In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Dich eine Übersicht zusammengestellt.

Dein Status Dein Leistungsträger
Schüler/in oder Student/in Integrationsamt
Auszubildende Bundesagentur für Arbeit
Arbeiter und Angestellte mit weniger als 15 Jahren im Berufsleben Bundesagentur für Arbeit
Arbeiter und Angestellte mit mehr als 15 Jahren im Berufsleben Deutsche Rentenversicherung Bund
Beamte und Selbständige Integrationsamt
Arbeitslose mit Arbeitsplatzaussicht Bundesagentur für Arbeit/Integrationsamt
Personen mit Arbeits- oder Wegeunfall Berufsgenossenschaften
Soldaten und Kriegsversehrte Integrationsamt/Versorgungsamt
Beschäftigte mit Teilerwerbsminderungsrente Deutsche Rentenversicherung Bund
Eltern mit behinderten Kind Eingliederungshilfe / Sozialamt

Wie hoch ist die Förderung beim Kauf eines behindertengerechten Autos durch die Kraftfahrzeughilfe?

Die maximale Förderung beim Kauf eines Neuwagens beträgt in der Regel bis zu 22.000 Euro und ist abhängig vom Einkommen (Nettoarbeitsentgelt, Nettoarbeitseinkommen und vergleichbare Entgeldersatzleistungen). Bei besonders schweren und individuellen Beeinträchtigungen kann dieser Betrag in Einzelfällen auch aufgestockt werden. Die Differenz vom Zuschuss und der tatsächlichen Kaufsumme für das Fahrzeug muss selbst übernommen werden. Wichtig: notwendige Umbauten am Kraftfahrzeug sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese werden separat beantragt und gefördert.

Förderfähig durch die Kraftfahrzeughilfe sind auch Gebrauchtwagen, es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Kauf eines Neuwagens. Einzige Voraussetzung: der Verkehrswert des gebrauchten Autos muss noch mindestens 50% des damaligen Preises für den Neuwagen betragen. Sollten Reparaturen oder der Einbau von Zusatzausstattung nötig sein, werden diese in der Regel vollständig übernommen.

Beste Beratung bei der Paravan GmbH

So erhältst Du einen Zuschuss zu Deinem behindertengerechten Führerschein

Auch zum Führerschein kannst Du einen Zuschuss beantragen. Die Höhe dieser finanziellen Förderung richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers. Liegt Dein Einkommen beispielsweise unter 1.320 Euro, werden die Kosten komplett übernommen. Bei einem Einkommen bis zu 1.810 Euro beträgt der Zuschuss zwei Drittel, bei bis zu 2.470 Euro ein Drittel. Benötigst Du zum Erwerb eines behindertengerechten Führerscheins Untersuchungen zur Prüfung Deiner Fahreignung oder entstehen extra Kosten für Eintragungen in Deine Fahrerlaubnis, dann bekommst Du die Kosten dafür vollständig erstattet.

Wichtig: Erst nachdem die Kostenzusage durch den Leistungsträger erteilt ist, hast du auch einen Anspruch auf die Zuschüsse. Deshalb solltest du unbedingt erst nach dieser Zusage mit dem Führerschein beginnen (das gilt übrigens auch für den Kauf eines Autos). 

Viele weitere Infos zur barrierefreien Fahrausbildung, den Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis und eine ganze Reihe von Tipps für Deinen Weg zum Führerschein erhältst du auf der Seite "Das PARAVAN Fahrschulangebot".

Die Staffelungen der Kostenübernahmen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis:

Nettoeinkommen Förderung
bis 1.320 € volle Kostenübernahme
bis 1.810 € 2/3 Kostenübernahme
bis 2.470 € 1/3 Kostenübernahme

Kfz-Steuerbefreiung oder -vergünstigung für Menschen mit Behinderung

Je nach Grad der Behinderung (GdB) hast Du einen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und kannst Fahrtkosten in deiner Steuererklärung absetzen. Dies gilt jedoch nur für ein Fahrzeug. Eltern, die ein Auto auf ein behindertes, minderjähriges Kind zugelassen haben, können ebenfalls eine Steuervergünstigung laut Einkommensteuergesetzt (EStG) beantragen.

Kfz-Steuerermäßigung

Menschen mit orangefarbenem Ausweis ohne Vermerk oder mit dem Zeichen "G" (gehbehindert) zahlen nur die Hälfte der Kfz-Steuer. Allerdings wird die Steuerbefreiung nur gewährt, wenn Du auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichtest.

  • Du hast eine Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr).
  • Du bist in Deiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
  • Du verzichtest auf die unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Die Fahrzeugzulassung erfolgt auf die Person mit der Schwerbehinderung.
Vollständige Kfz-Steuerbefreiung

Menschen, die als schwerbehindert gelten und einen orangenen Ausweis mit dem Vermerk "H" (Hilflos), "BI" (Blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, werden zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit.

  • Es liegt eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 oder mehr) vor.
  • Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) und/oder hilflos (H).
  • Die Fahrzeugzulassung erfolgt auf die Person mit der Schwerbehinderung.

Weitere Steuertipps für Menschen mit Behinderung

„In einem angemessenen Rahmen“ (bis max. 3000 km im Jahr) können Menschen mit Behinderung Fahrtkosten auch für Privatfahrten von der Steuer absetzen. Das können beispielsweise Autofahrten zum Einkaufen oder für Behördengänge sein. Diese Steuererleichterungen kannst Du für Deine Aufwendungen zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Jedoch können nicht alle Fahrten, sondern nur die zwingend notwendigen, von der Steuer abgesetzt werden. Ausgeschlossen sind somit bspw. Fahrten in den Urlaub, in Freizeitparks etc.

Für die Fahrten kannst Du alle Verkehrsmittel wie Dein Auto, ein Taxi, den Bus oder die Bahn nutzen. Das Finanzamt errechnet dann die Vergütung anhand von Kilometerpauschalen oder Ticketpreisen. Unvermeidbare Privatfahrten werden mit 30 Cent pro Kilometer als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung aufgenommen.

Um die Steuervergünstigungen geltend zu machen, musst Du laut EStG einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen GdB von 70 plus Merkzeichen „G“ nachweisen. Während in früheren Jahren Nachweise für einzelne Fahrten erbracht werden mussten, können seit der Steuererklärung 2021 900 Euro als Pauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrtkosten abgesetzt werden.

Ergänzen bei Dir Merkmale wie erheblich gehbehindert (G“), außergewöhnlich gehbehindert „aG“, hilflos („H“) oder blind („Bl“) Deinen GdB, kannst du neben den unvermeidbaren Privatfahrten auch weitere Fahrten bis zu 15.000km im Jahr in Deiner Steuererklärung laut EStG als Aufwendungen angeben. Zum Beispiel für Besuche bei Freunden oder Verwandten, Fahrten in den Urlaub oder zu Freizeitaktivitäten. Seit 2021 kannst Du gemäß EStG dafür einen Pauschbetrag in Höhe von 4.500 Euro im Jahr und zusätzlich krankheitsbedingte Fahrten geltend machen.

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