Aktuelle Gesetzeslage zum autonomen Fahren in Deutschland
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung einige Gesetze auf den Weg gebracht, um Deutschland in Sachen autonomen Fahren konkurrenzfähig zu machen und die Forschung Entwicklung autonomer Fahrfunktionen zu unterstützen.
Die Grundlage: Das Gesetz zum automatisierten Fahren (2017)
Damit wurde erstmal festgeschrieben, dass automatisierte Systeme unter bestimmten Voraussetzungen die Fahraufgabe des Fahrers übernehmen dürfen. Ein Fahrer ist im Fahrzeug aber weiterhin zwingend notwendig, auch wenn er sich im autonomen Fahrmodus vom Verkehrsgeschehen abwenden darf
Die Weiterentwicklung: Gesetz zum autonomen Fahren (2021)
Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren ist Deutschland das erste Land weltweit, dass autonomes Fahren auf öffentlichen Straßen erlaubt – und das ohne Fahrer. Mit dieser Gesetzesänderung verfolgt das Bundesverkehrsministerium ein ehrgeiziges Ziel: noch im Laufe von 2022 sollen die ersten autonomen Kraftfahrzeuge (Stufe 4) bundesweit im Regelbetrieb fahren können. Eingeschränkt ist die Nutzung ausschließlich auf das Fahren in freigegebenen und festgelegten Betriebsbereichen, u. a. für.:
- Shuttleverkehr auf Messen oder Betriebsgeländen
- People Mover (Busse auf festgelegten Routen)
- „Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).
Weiter ist die dauerhafte Überwachung des Betriebs durch eine technische, natürliche Person im Gesetz festgeschrieben. Diese Person muss das Fahrzeug ggf. mithilfe einer autonomen Fahrfunktion anhalten oder in den Betrieb eingreifen können.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Stand Februar 2023.