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Das erste Drive-by-Wire-System mit Straßenzulassung

PARAVAN Space Drive

Als erste Drive-by-Wire-Technologie mit Straßenzulassung gilt PARAVAN Space Drive als Meilenstein in der Automobilentwicklung. Aus der Behindertenmobilität heraus von Roland Arnold unter höchsten Sicherheitsstandards entwickelt, ermöglicht Space Drive die multiredundante Steuerung von Bremse, Gas und Lenkung und ist äußerst anpassbar.

Drive-by-Wire Technologie im Cockpit

 

Wird die Drive-by-Wire-Technologie heute schon auf der Straße angewendet?

In der Behindertenmobilität ist das System bereits seit Jahren für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Durch den Wegfall der Lenksäule eröffnete Space Drive bis dahin ungeahnte Möglichkeiten auf dem Gebiet der behindertengerechten Fahrzeugumbauten.
Seit einigen Jahren kommt das System auch verstärkt in unterschiedlichsten sicherheitsrelevanten Anwendungen zum Einsatz. Zum Beispiel in der Sondermaschinen- und Agrartechnik, der Verteidigungsindustrie oder im Motorsport. Für Serienfahrzeuge besteht aktuell noch keine Straßenzulassung. Das System kann allerdings nachgerüstet werden.

Drive-by-Wire ist die Voraussetzung für autonomes Fahren

Der Drive-by-Wire-Technologie kommt eine Schlüsselrolle für das autonome Fahren der Zukunft zu. Der Wegfall der Lenksäule schafft ein neues Platzangebot, welches für den Einbau der Steuereinheiten unbedingt benötigt wird. In der höchsten Entwicklungsstufe des autonomen Fahrens (Stufe 4 und Stufe 5) werden aus unterschiedlichen Quellen (z. B. aus Kameras, Echtzeit-Umgebungsdaten etc.) Signale an diese Steuereinheiten übermittelt, verarbeitet und ausgewertet. Für Experten gilt das Autofahren „Steer-by-Wire“ und „Brake-by-Wire“ als wichtiger Schritt für die Entwicklung autonomer Fahrfunktionen und PARAVAN mit der Erfahrung aus über 1 Mrd. gefahrenen Straßenkilometern als einer der Vorreiter im Bereich Drive-by-Wire.

Häufige Fragen zum Thema Straßenzulassung

Die Sicherheitsanforderungen an Steer-by-Wire- und Brake-by-Wire-Systeme für eine Straßenzulassung sind extrem hoch. Vom Hersteller muss nachgewiesen werden, dass ein Systemfehler oder ein Ausfall dessen nicht für Menschen gefährlich werden kann. Das Drive-by-Wire-System muss dafür folgendes erfüllen:

  • Höchste Sicherheitsstufe ISO 26262 ASIL D, die Fail-Safe-Stufe ist NICHT ausreichend
  • Betriebssicherheit (Fail Operational): Fehlererkennung sowie
  • Ausfallsicherheit mit mindestens 2-facher Redundanz.
  • ECE R10, ECE R13 und ECE R 79

Das Drive-by-Wire-System von PARAVAN ist zugelassen für sämtliche internationale Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2, N3.

Ja, PARAVAN erfüllt mit Space Drive, dem ersten Drive-by-Wire-System mit Straßenzulassung weltweit, alle gesetzlichen Anforderungen. Die gesetzliche vorgeschriebene Redundanz zur Sicherung des Systems wird bei PARAVAN sogar mehrfach ausgeführt.

Redundanz bedeutet in diesem Zusammenhang Ausfallsicherheit. Diese muss in Deutschland per Gesetz in mindestens 2-facher Ausführung gewährleistet sein. Das bedeutet, alle Prozesse sowie Lenk- und Bremsbefehle werden an mehrere Steuereinheiten übertragen.

Es gibt bereits erste Systemlösungen, die den Einsatz der Drive-by-Wire-Technologie in Serienfahrzeugen in den nächsten Monaten realisierbar machen lassen dürften.

Die Bundesregierung hat 3 Ausbaustufen definiert, für die eigene Gesetze und Regeln gelten:

  • Assistiertes Fahren (Stufe 2)
  • Hochautomatisiertes Fahren (Stufe 3)
  • Vollautomatisiertes Fahren und Autonomes Fahren (Stufe 4 und Stufe 5)

Aktuelle Gesetzeslage zum autonomen Fahren in Deutschland

In den letzten Jahren hat die Bundesregierung einige Gesetze auf den Weg gebracht, um Deutschland in Sachen autonomen Fahren konkurrenzfähig zu machen und die Forschung Entwicklung autonomer Fahrfunktionen zu unterstützen.

Die Grundlage: Das Gesetz zum automatisierten Fahren (2017)
Damit wurde erstmal festgeschrieben, dass automatisierte Systeme unter bestimmten Voraussetzungen die Fahraufgabe des Fahrers übernehmen dürfen. Ein Fahrer ist im Fahrzeug aber weiterhin zwingend notwendig, auch wenn er sich im autonomen Fahrmodus vom Verkehrsgeschehen abwenden darf

Die Weiterentwicklung: Gesetz zum autonomen Fahren (2021)
Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren ist Deutschland das erste Land weltweit, dass autonomes Fahren auf öffentlichen Straßen erlaubt – und das ohne Fahrer. Mit dieser Gesetzesänderung verfolgt das Bundesverkehrsministerium ein ehrgeiziges Ziel: noch im Laufe von 2022 sollen die ersten autonomen Kraftfahrzeuge (Stufe 4) bundesweit im Regelbetrieb fahren können. Eingeschränkt ist die Nutzung ausschließlich auf das Fahren in freigegebenen und festgelegten Betriebsbereichen, u. a. für.:

  • Shuttleverkehr auf Messen oder Betriebsgeländen
  • People Mover (Busse auf festgelegten Routen)
  • „Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).

Weiter ist die dauerhafte Überwachung des Betriebs durch eine technische, natürliche Person im Gesetz festgeschrieben. Diese Person muss das Fahrzeug ggf. mithilfe einer autonomen Fahrfunktion anhalten oder in den Betrieb eingreifen können.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Stand Februar 2023.

Aktuelle Gesetzeslage zum autonomen Fahren in Deutschland
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