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Autofahren nach Schlaganfall

Die Langzeitfolgen eines Schlaganfalls unterscheiden sich von Person zu Person erheblich und können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Nach einem Schlaganfall kommen daher viele Fragen auf:

  • Darf ich trotz bleibender Schäden wieder Autofahren?
  • Wer überprüft meine Fahrtauglichkeit?
  • Kann mein Auto umgebaut werden?

Diese Fragen sind nicht einfach mit „Ja" oder „Nein" zu beantworten. Ein Schlaganfall bedeutet nicht pauschal, dass man nicht mehr Autofahren darf. Wir sind auf hoch individualisierte und angepasste Mobilitätslösungen für Menschen mit Handicap spezialisiert. Getreu dem Motto „Geht nicht gibt’s nicht“ finden wir zusammen eine Lösung und geben Dir wieder ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit zurück.

Hier beantworten wir Deine wichtigsten Fragen zum Thema und zeigen Dir, wie du nach einem Schlaganfall wieder mobil wirst.

Fun & Drive Fahrlehrer bei einer Anpassung des Fahrschulautos an einen Kunden
Eignungsbegutachtung für einen Führerschein mit körperlicher Behinderung
Paravan Kundin Anja

In der Klinik haben sie mich gefragt: Warum machst du eigentlich keinen Führerschein? Jetzt habe ich Platz, kann heute einfach anrufen und mit einer Freundin shoppen gehen.

Anja, 41 Jahre

Fahrzeugumbauten für Schlaganfall-Patienten

Die Auswirkungen eines Schlaganfalls sind vielfältig und machen oftmals einen Fahrzeugumbau notwendig. Hürden sind z.B. das Ein- und Umsetzen ins Fahrzeug, die Lenktätigkeit, die Gas- und Bremstätigkeit sowie das Betätigen der notwendigen Bedienelemente im Fahrzeug.

Typische Umbauten für Schlaganfall-Patienten sind:

  • Integration eines Multifunktionslenkknaufs
  • Pedalverlegungen (z.B. Linksgas)
  • Umsetz- und Einstiegshilfen
  • Anbringung von mechanischen Fahrhilfen (z.B. Handbediengeräte, Gasringe)
  • Rollstuhlverladehilfen bzw. Rollstuhltransportlösungen (Heckeinstiege, Mitfahrlösungen)
  • Bei schwereren körperlichen Einschränkungen durch den Schlaganfall auch Einsatz des digitalen Fahr- und Lenksystems Space Drive

Mehr über unsere Fahrzeugumbauten

Unsere Lösungen für Dich
Lenkung und sekundäre Fahrzeugfunktionen im Griff
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Multifunktionsdrehknauf

Mit dem multifunktionalen und abnehmbaren PARAVAN MultiMote Drehknauf hast Du mit einer Hand am Lenkrad alles im Griff. Zum einen kannst Du sicher die Lenkung bedienen und gleichzeitig hast Du per Knopfdruck die wichtigsten sekundären Fahrzeugfunktionen (Blinker, Hupe, Licht, Scheibenwischer...) in Reichweite.

Linksgas als Fahrhilfe im Fahrzeug
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Gaspedalverlegung

Nach einem Schlaganfall kann z.B. die Funktionalität des rechten Beins stark eingeschränkt sein. Eine Bedienung des Gas-Pedals ist nicht mehr möglich. Das kompensieren wir, indem wir Dir das Pedal von der rechten Seite auf die linke Seite verlegen.

Transferkonsole ausfahrend
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Umsetz- und Einstiegshilfen

Viele Wege führen in ein Fahrzeug. Eines haben alle Einstiege gemeinsam: Es geht schnell und mühelos.  Abhängig von Fahrzeugtyp, Rollstuhlmodell und Mobilitätswünschen finden wir garantiert die passende Lösung für Dich!

Lenkhilfe fürs Auto in einem Mini verbaut
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Mechanische Fahrhilfen

Die Palette unserer Hilfsmittel und Handgeräte umfasst über 800 Einbau- und Bedienelemente in Top-Qualität. Vom einfachen Handgerät und Lenkradknauf bis hin zur kompletten Hightech-Steuerung der Primär- und Sekundärfunktionen.

Paravan Space Drive Eingabegeräte eingebaut
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Space Drive

Weitreichende Lähmungserscheinungen, Gefühlsstörungen in Armen oder Beinen und Gleichgewichtsstörungen können z.B. durch unsere Space Drive Technologie ausgeglichen werden. Durch computergesteuerte Bedienelemente wird die Kraftübertragung mit verschiedenen Servomotoren reguliert wodurch eine exakte Steuerung des Fahrzeugs möglich ist.

Dein Weg zum Führerschein nach Schlaganfall

Fahrsicherheit gewinnst Du wieder in einer speziell dafür ausgerichteten Behindertenfahrschule. Dort sind die Fahrlehrer speziell geschult, verfügen über langjährige Erfahrung und bereiten Dich gegebenenfalls gezielt auf die Prüfung vor.

Wir helfen Dir gerne beim Aktualisieren Deines vorhandenen Führerscheins. In unserer behindertengerechten Fahrschule wirst Du mit einem unserer zahlreichen Fahrschulwagen oder mit Deinem eigenen, schon umgebauten Fahrzeug die Fahrausbildung absolvieren. Unsere Fachleute begleiten Dich kompetent und einfühlsam durch die Ausbildung und Prüfung. Die Überprüfung Deiner Fahreignung führt ein Sachverständiger der zuständigen Behörde (TÜV) direkt vor Ort durch.

Die Fahreignungsbegutachtung führt ein amtlich anerkannter Sachverständiger nach § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor Ort in unserer Fahrschule durch.

Und wenn Du bereits einen Führerschein hast, geht das ganz schnell:

  1. Medizinisches/ ärztliches Gutachten
  2. Fahrprobe zum Führen eines Pkws
  3. Eignungsgutachten zum Führen eines Kfzs durch den vereidigten Sachverständigen des TÜV oder DEKRA
  4. Festlegen der Auflagen und Beschränkungen
  5. Eintragen der Auflagen in den neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
  6. Fertig!

 

Behindertengerechtes Fahrschulauto mit Schülerin
Fahrausbildung im behindertengerechten Auto

FAQ Autofahren nach Schlaganfall

Prinzipiell ja. Wenn jedoch noch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen als Folge des Schlaganfalls bestehen, hängt die Entscheidung über die Fahrtauglichkeit von der Schwere der Einschränkungen ab. Wenn dadurch kein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer entsteht bzw. die Beeinträchtigungen durch z. B. Umbauten am Fahrzeug bedenkenlos ausgeglichen oder kompensiert werden können, steht dem Autofahren auch nach einem Schlaganfall nichts im Wege. Auf Nummer sicher geht man mit einem verkehrsmedizinischen Gutachten! 

Abhängig von der Art und der Schwere der Beeinträchtigungen müssen an einem Pkw individuelle Umbauten vorgenommen werden. Wir bei Paravan sind auf hoch individualisierte und angepasste Mobilitätslösungen für Menschen mit Handicap spezialisiert. Getreu dem Motto „Geht nicht gibt’s nicht“ finden wir zusammen eine Lösung und geben Schlaganfall-Patienten ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit zurück. 

Bei leichteren Einschränkungen bieten mittlerweile auch viele Fahrzeughersteller Umbauten ab Werk an und statten ihre Fahrzeuge beispielsweise mit einem Lenkraddrehknauf, Sitzerhöhungen oder Pedalverlängerungen- oder verlegungen aus.  

Allgemeine Informationen rund um das Thema Fahrzeugumbau haben wir in unserem Ratgeber Die richtige Fahrzeugversorgung zusammengefasst. 

Die Kraftfahrzeughilfe bezuschusst den Kauf bzw. den Umbau von behindertengerecht umgebauten Fahrzeugen. In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-Hilfe) ist genau definiert, welche Leistungen teilweise bezuschusst und welche komplett übernommen werden. Eine Bezuschussung kann beantragt werden für den Kauf eines Pkws (Neu- oder Gebrauchtwagen). Die maximale Förderung beim Kauf eines Neuwagens beträgt in der Regel bis zu 22.000 Euro und ist abhängig vom Einkommen (Nettoarbeitsentgelt, Nettoarbeitseinkommen und vergleichbare Entgeldersatzleistungen). Förderfähig sind ebenso Gebrauchtwagen, deren Verkehrswert noch bei mindestens 50% des Neuwagenpreises liegt. 

Weitere Informationen rund um das Thema Kfz-Förderung haben wir in unserem Ratgeber Der Weg zum eigenen behindertengerechten Fahrzeug zusammengefasst. 

Um Anspruch auf Kfz-Hilfe zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Es muss eine dauerhafte Schwerbehinderung nach den Richtlinien z.B. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) o.ä. vorliegen 

  • Das Auto muss durch die beantragende Person selbst geführt werden können. Alternativ kann aber auch eine andere Person / ein Fahrer das Auto steuern. 

  • Ein wichtiges Kriterium ist die Erwerbstätigkeit: die sollte voll oder zumindest teilweise ausgeübt werden. Aber auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. 

  • Es muss nachgewiesen werden, dass das Auto dauerhaft genutzt wird. Vor allem für den Weg zur Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Bei einer Arbeit überwiegend im Homeoffice, ist eine Förderung nur möglich, wenn das Auto für regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstelle oder Warenlieferungen benötigt wird. 

  • Auch Eltern eines behinderten Kindes können einen Anspruch auf eine Förderung durch die Kfz-Hilfe geltend machen. 

Weitere Informationen rund um das Thema Kfz-Förderung haben wir in unserem Ratgeber Der Weg zum eigenen behindertengerechten Fahrzeug zusammengefasst. 

Es kommt darauf an, ob nach dem Schlaganfall Beeinträchtigungen vorliegen. Denn dann handelt ein Autofahrer nach Fahrerlaubnis-Verordnung unter Umständen nicht mehr „vorsorglich“. Liegt im Falle möglicher körperlicher und / oder geistiger Beeinträchtigungen in Folge eines Schlaganfalls eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, macht sich ein Fahrer strafbar. 

Wichtig: in Deutschland gibt es keine Meldepflicht für neurologische Erkrankungen, wie einem Schlaganfall. Dementsprechend gelten auch Menschen nach einem Schlaganfall erst einmal als uneingeschränkt mobil. Ein Führerschein kann tatsächlich nicht einfach eingezogen und ein Fahrverbot erteilt werden. Dennoch gilt nach einem Schlaganfall oberste Vorsicht – bevor ein Schlaganfall-Patient wieder Auto fährt, sollte unbedingt Rücksprache mit dem betreuenden Arzt gehalten werden.

Wann ein Patient nach einem Schlaganfall wieder als fahrtauglich gilt, hängt vom Einzelfall ab und sollte immer mit einem Arzt gemeinsam entschieden werden. Folgende Fragen gilt es zu beantworten: 

  • Sind die Koordination und die Aufmerksamkeitsspanne für eine Teilnahme am Straßenverkehr ausreichend? 

  • Ist der Patient noch auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen, die seine Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen? 

  • Kann der Schlaganfall-Patient wieder gut mit Stress umgehen und ist dazu in der Lage, auch in Gefahrensituationen besonnen zu reagieren? 

Wenn sich der behandelnde Arzt unsicher ist, ob der Patient fahrtauglich ist, wird in der Regel ein Gutachter einer entsprechenden neurologischen Fachrichtung hinzugezogen. 

Es kommt darauf an – ist sich der behandelnde Arzt unsicher, entscheiden in der Regel Gutachter über eine Fahrtauglichkeit. Wir empfehlen jedoch unabhängig davon, einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Im Falle eines späteren Unfalls hat das den Vorteil, dass die Fahrtauglichkeit nicht von Versicherungen oder Gerichten angezweifelt werden kann. Zudem ist ein Schlaganfall-Patient auch persönlich „doppelt abgesichert“ – besteht der kleinste Zweifel, ordnen Gutachter nämlich in der Regel Fahrstunden oder Fahrtrainings an. 

Fahrsicherheitstrainings eignen sich – unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung – immer, um die eigene Fahrsicherheit wiederzuerlangen oder auszubauen. Das ist besonders nach einer längeren Fahrpause wichtig. Sollten nach dem Schlaganfall auch Umbauten am Fahrzeug vorgenommen worden sein, dann wird der Umgang mit ihnen bei Fahrsicherheitstrainings gezielt geübt. 

Nein. Behindertengerechte Umbauten müssen von anerkannten Sachverständigen geplant und geprüft werden. Das umgebaute Fahrzeug wird danach vom TÜV abgenommen und entschieden, ob eine Fahrprüfung aufgrund der Umbauten notwendig ist. 

Ein ärztliches Fahrverbot gibt es in Deutschland prinzipiell nicht. Für Schlaganfälle und andere neurologische Erkrankungen besteht keine gesetzliche Meldepflicht, weshalb auch Schlaganfall-Patienten mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen erst einmal ihren Führerschein behalten. 

Jedoch gilt das Prinzip der „Vorsorge“ – ist es einem Menschen aufgrund seiner Behinderungen nicht möglich, ein Fahrzeug im Straßenverkehr bedenkenlos zu steuern, ohne andere oder Sachen mit hohem Wert zu gefährden, macht er sich strafbar. 

Nach einem Schlaganfall gilt: es muss unbedingt Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden, der die Fahrtauglichkeit aus medizinischer Sicht bestätigt. Im Zweifel sollte ein Gutachter herangezogen werden. 

Welcher Leistungsträger bei der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zuständig ist, ist von der persönlichen Situation abhängig. Dies kann beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder das Integrationsamt sein. Eine Übersicht in Frage kommender Leistungsträger haben wir hier zusammengestellt: https://www.paravan.de/beratung-service/tipps-infos/kostenuebernahme  

Die Auswirkungen nach einem Schlaganfall sind von Patient zu Patient verschieden und oft auf den ersten Blick kaum zu erkennen. Neben körperlichen und geistigen Einschränkungen haben Betroffene nach einem Schlaganfall oft auch psychische Probleme im Umgang mit Stresssituationen oder das Koordinationsvermögen ist eingeschränkt. In der Regel können viele Schlaganfall-Patienten nach entsprechenden Therapien wieder Auto fahren. Dies aber immer in Rücksprache mit einem Arzt und ggf. erst nach einem entsprechenden medizinischen Gutachten. Wer hier fahrlässig handelt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil er zu früh wieder ins Auto steigt, macht sich strafbar. 

Lass uns miteinander sprechen und wir machen Dich wieder mobil.
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Fax: +49 (0)7388 9995 999


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